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AGB  /  GTC

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN [AGB]
rebranding und/oder Marc Müller-Bremer

 

I.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die mit rebranding und/oder Marc Müller-Bremer geschlossen werden. Wünscht der Auftraggeber andere Bedingungen, ist hierfür unsere schriftliche Einverständniserklärung erforderlich.
2. Auf Verträge mit ausländischen Auftraggebern wird ebenfalls deutsches Recht angewandt.
3. Alle vorhergehenden Geschäftsbedingungen werden durch diese Geschäftsbedingungen ersetzt.

II.
ANGEBOTE, PREISE
1. Unsere Preise verstehen sich in Euro. Sie gelten ab unserem Sitz in München und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Für erteilte Aufträge gelten die vereinbarten Preise. Ändern sich bei Daueraufträgen nach Vertragsabschluss wichtige Faktoren wie Werkstoff, Lohn- und Energiekosten oder Verkehrssteuern, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen. Im Falle der Nichteinigung besteht ein Rücktrittsrecht für beide Parteien. Tritt bei Aufträgen, deren Lieferfristen über vier Monate betragen, eine nicht unwesentliche Änderung o. g. Preisfaktoren ein (d. h. 5 % und mehr), so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende Preisänderung vorzunehmen.
3. Auf Veranlassung des Auftraggebers nach Produktionsbeginn vorgenommene Änderungen müssen einschließlich des möglicherweise verursachten Maschinenstillstandes gesondert berechnet werden.
4. Preisangebote, denen kein Original oder Manuskript zugrunde liegt, die nur auf Maßangaben und mündlichen Erläuterungen beruhen, sind unverbindlich.
5. Vom Auftraggeber erbetene Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Im Falle einer solchen Vereinbarung ist unsere Bindung jedoch auf zwei Monate ab Abgabe des Kostenvoranschlags beschränkt.
6. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter/übertragener Daten, Muster u. ä. Vorarbeiten, die durch den Auftraggeber veranlasst werden, werden vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ftp-Versand, eMail-Anhängen, etc).
7. Bei Aufträgen mit Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

III.
LIEFERUNG

1. Fertig gestellte oder nicht mehr benötigte Produkte stellt die Firma in ihren Geschäftsräumen zur Abholung durch den Auftraggeber bereit. Sofern der Auftraggeber Versand oder Zustellung wünscht, geschieht die Versendung zu seinem Risiko und auf seine Kosten.
2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Auftraggeber unser Eigentum (siehe auch VI).

IV.
ZAHLUNG

1. Rechnungen sind entsprechend der im Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung genannten Frist (zwei Wochen nach Rechnugsdatum) zahlbar, spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge. Nicht vereinbarte Inanspruchnahme von Preisabschlägen oder Überschreitung des Zahlungsziels wird zuzüglich Bearbeitungsgebühr, Portoauslagen und Zinsen berechnet. Die Höhe der Rechnungssumme gilt als anerkannt, falls ihr nicht schriftlich binnen angemessener Zeit (längstens jedoch drei Wochen) nach Rechnungszugang widersprochen wird.
2. Für den Fall, dass eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers für uns erst nach Vertragsabschluss erkennbar wird, behalten wir uns das Recht vor, die Übergabe des von uns erstellten Produktes von der Zug-um-Zug-Zahlung abhängig zu machen.
3. Bei neuen Geschäftsbeziehungen sowie bei der Bereitstellung außergewöhnlich großer Papiermengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen können wir Vorauszahlungen verlangen.
4. Bei Aufträgen ab 10.000 € werden A-Conto-Rechnungen (Teil-/Abschlagzahlungen) zum Auftragsstart bzw. zur Auftragsmitte oder Zwischenrechnungen entsprechend unserer geleisteten Arbeit gestellt.
5. Wir sind berechtigt, nach Bezahlung des Rechnungsbetrages alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen (einschließlich gespeicherter Daten und Negative) nach spätestens vier Wochen zu vernichten, sofern der Auftraggeber nicht während dieser Frist Interesse an diesen Unterlagen angemeldet und sie innerhalb eines vereinbarten Zeitraums abgeholt hat. Für den Fall, dass wir um die Verwahrung dieser Unterlagen gebeten werden, können wir eine gesonderte Verwahrungsvergütung verlangen.

V.
ZAHLUNGSVERZUG

1. Nach nur einer Mahnung vom gestellten Rechnungen wird nach 30 Tagen das gesetzliche Mahnverfahren von uns eingeleitet. Die Auslagen und Kosten dieses Verfahren und dermit vebundenen Folgekosten (z.B. Gerichtskosten, Gerchtsvollzieher, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird – mindestens jedoch 9 % zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 €. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hiermit nicht ausgeschlossen.


VI.
EIGENTUMSVORBEHALT

1. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen aus den Weiterveräußerungen tritt der Auftraggeber mit Auftragserteilung an uns ab, und wir erklären zu demselben Zeitpunkt hierzu die Annahme. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Einziehung der Forderungen so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
2. Sofern und soweit der Auftraggeber Vorbehaltsware weiter be- oder verarbeitet, tut er dies für uns. rebranding und/oder Marc Müller-Bremer gilt daher als Hersteller der neuen Sache.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
4. Sobald der Wert der vorgenannten Sicherheiten die Höhe unserer gesicherten Forderung um 20 % übersteigt, verpflichten wir uns, einen diesen Prozentsatz übersteigenden Teil der Sicher- heiten nach unserer Wahl und auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben.
5. An Gegenständen des Auftraggebers, die uns dieser zum Zwecke der Auftragsausführung überlässt, erhalten wir ein Pfandrecht zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

VII.
HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE

1. Sofern unsere Klauseln keine Sonderbestimmungen enthalten, haften wir für die Erfüllung aller unserer aus der Vertragsbeziehung resultierenden Pflichten nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
2. Sofern wir mit unserer Leistung – auch leicht fahrlässig – in Verzug kommen, ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers begrenzt auf unmittelbare Schäden sowie auf die Höhe des Auftragspreises.
3. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen; Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Die Beanstandung muss schriftlich erfolgen.
4. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so verpflichten wir uns, nach unserer binnen sieben Tagen mitzuteilenden Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz zu liefern oder nachzubessern, jedoch nur bis zu einer Gesamtkostenhöhe, die den Auftragswert nicht übersteigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzleistung sowie bei Untätigkeit unsererseits von länger als 14 Tagen hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Dateien) durch den Auftraggeber oder durch einen durch ihn eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht weiterverarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei der Datenübertragung müssen wir darauf bestehen, dass der Auftraggeber vor Übersendung jeweils eine Überprüfung mit einem dem neuesten technischen Stand entsprechenden Schutzprogramm gegen Computerviren durchführt. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

VIII.
BEREICH WERBUNG, DESIGN UND KOMMUNIKATION

1. Sofern eine Auftragsbestätigung von uns nicht erteilt wird, legt die Auftragserteilung die Vertragspflichten fest. Bei Aufträgen, die Druckerzeugnisse betreffen, sind wir aus drucktechnischen Gründen berechtigt, von der vereinbarten Liefermenge um bis zu 10 % (nach oben wie unten) abzuweichen. Sind Druck- oder sonst wie zu reproduzierende Werke Gegenstand oder Bestandteil des Auftrages, erhält der Auftraggeber vor deren endgültiger Herstellung ein Korrekturexemplar. Das von ihm deutlich korrigierte Exemplar legt die endgültige Beschaffenheit des Druckwerkes fest. Verzichtet der Auftraggeber daher von vorneherein auf die Korrektur oder führt er sie im Korrekturabzug nicht deutlich erkennbar aus, entfällt unsere Haftung für andere als grobe Fehler. Wünscht der Auftraggeber jedoch dennoch Korrekturen, gilt hinsichtlich deren Kosten II Ziff. und 3. 2. Ergeben sich bei der Ausführung des Auftrages Umstände, die bei Vertragsabschluss unvorhersehbar gewesen sind und die die Ausführung vereiteln oder unsere Gesamtkosten um mehr als 20 % erhöhen würden, verpflichten wir uns, den Auftraggeber hiervon zu benachrichtigen und seine Weisungen einzuholen. Mit diesen Weisungen verbundene Kostensteigerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Die Firma verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren, und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
4. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Firma korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, für die Dauer der Vertragsausführung im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Firma gleichzeitig zu beauftragen.
5. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber seine Ansicht über offensichtliche Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften hinsichtlich der von ihm entworfenen Werbung mitteilen und ihn auf das nach seiner Ansicht gegebene Risiko eines Wettbewerbsverstoßes hinweisen. Genehmigt der Auftraggeber die Werbung trotz der vorgetragenen Bedenken, so haftet der Auftragnehmer nicht für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt bezüglich nicht offensichtlicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße für deren Unterlassung ist der Auftraggeber verantwortlich.
6. Die Übertragung von Nutzungsrechten an uns zustehenden Urheberrechten erfolgt nach Maßgabe des für uns erkennbaren Vertragszwecks. Die Übertragung weitergehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.

IX.
BEREICH DRUCKVORSTUFE

1. Vom Manuskript des Auftraggebers wird ein druckreifer Satz als Filmbelichtung oder auf Datenträger erstellt. Kosten dieser Erfassung trät der Auftraggeber.
2. Die Rechtschreibung und Interpunktion erfolgt grundsätzlich nach dem Manuskript des Auftraggebers. Offensichtliche Fehler des Manuskripts können von uns nach „Duden, Bd. 1; Rechtschreibung“ jeweils letzte Ausgabe, korrigiert werden. Autorenkorrekturen (nachträgliche Erweiterungen/Ergänzungen/Änderungen) sind kostenpflichtig. Unleserliche Stellen im Manuskript, die nachträglich eingefügt werden müssen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Satzanordnung, Zeichenverwendung, Abkürzungsmodi etc. sind bei Auftragserteilung unmissverständlich festzulegen.
3. Erstellte Filme sind vor Weiterverwendung (Druck usw.) vom Auftraggeber auf ihre Fehlerfreiheit zu überprüfen. Fehler sind uns gegebenenfalls zur Ausbesserung mitzuteilen. Die Verantwortung für Darstellung, Schriftart, Druckfehler, Textinhalt und Abbildung sowie Rasterweiten übernimmt der Auftraggeber, sofern er auf Probeabzüge verzichtet hat. Sollte dies geschehen sein, sind wir nicht verpflichtet, Nachbesserungen auf eigene Kosten vorzunehmen.
4. Aus technischen Gründen übernehmen wir keine Gewährleistungen bei geringen Farbabweichungen zwischen Original und Reproduktion. Vom Auftraggeber verlangte Farbkorrekturen sowie notwendig werdende weitere Andrucke gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Selbstverschuldete Fehler werden von uns auf eigene Kosten korrigiert. Sollte ein Beweis notwendig sein, ist das Originalmanuskript/die Originalvorlage vorzulegen.

X.
BEREICH DRUCK

1. Aus technischen Gründen übernehmen wir für eine exakte Gleichheit zwischen (Digital-)Proof oder Andruck und Auflagendruck ebenso wie für geringe Abweichungen in Farbnuancen und Format keine Gewähr.
2. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestellten Menge behalten wir uns aus technischen Gründen vor. Sie werden anteilig zum Rechnungspreis verrechnet.
3. Wir nehmen Verpackungen gemäß der uns obliegenden Pflichten aus der Verpackungsordnung zurück. Der Auftraggeber kann diese Verpackungen nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten im Betrieb abliefern oder direkt bei Lieferung zurückgeben. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware. Die Kosten für den Transport der gebrauchten Verpackung trägt der Auftraggeber. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein – andernfalls müssen wir die entstehenden Mehrkosten weitergeben.

XI.
EIGENTUM, URHEBERRECHT

1. Von uns hergestellte grafische Werke, Lithographien, Zeichnungen, Diapositive, Dateien, Fotos, Filme jeglicher Art und Druckplatten sowie andere für den Produktionsprozess notwendige Behelfe bleiben unser unveräußerliches Eigentum, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch für Arbeitsbehelfe, die in unserem Auftrag von anderen Firmen erstellt wurden.
2. Wenn durch die Ausführung eines Auftrages Rechte – insbesondere Urheberrechte Dritter – verletzt werden, haftet allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XII.
PERIODISCHE ARBEITEN

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XIII.
VERSICHERN

Sollten irgendwelche mit dem Auftrag zusammenhängende Gegenstände versichert werden, so ist die Versicherung vom Auftraggeber selbst zu besorgen.

XIV.
IMPRESSUM, BELEGEXEMPLAR

1. Auf den Vertragserzeugnissen erlauben wir uns, in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen. Hierfür bedarf es keiner besonderen Zustimmung durch den Auftraggeber. Dieser kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er daran ein überwiegendes Interesse hat.
2. Nach der Fertigstellung eines Auftrages erhalten wir kostenfrei mehrere Belegexemplare.

XV.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

1. Erfüllungsort ist München.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München – soweit der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


rebranding
Marc Müller-Bremer
St. Pauls Platz 5 / 80336 München / Germany

Telephone: +49 (0) 89 74 32 74 19
Mobile +49 (0) 176 700 77 590
info(at)rebranding.de / www.rebranding.de

Inhaber des Unternehmens 
Marc Müller-Bremer


[Stand: 1. August 2023]

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